Der Frühjahrsputz kann leider wie im Vorjahr wieder nicht in der traditionellen Form stattfinden. D.h. wir können angesichts der Pandemiesituation und den damit verbundenen Regelungen uns nicht in Gruppen zusammenfinden und gemeinsam Godern und Pinnow wieder etwas schöner machen und uns anschließend am Strandkiosk oder Gasthaus zum Petersberg treffen und bei Erbsensuppe und Bratwurst über das Erreichte freuen und über besondere Funde austauschen.
Dennoch sind alle Einwohner aufgerufen am Sonnabendvormittag unter Einhaltung der Corona-Landesverordnung in den Wohngebieten und darüber hinaus Müll und Unrat zu sammeln, Reste von Streusand zu beseitigen und ggf. Grünanlagen zu pflegen.
Müllsäcke werden in Pinnow am Bürgerhaus sowie am „grünen Haus“ und in Godern am Strand bereitgestellt/ausgegeben. Die gefüllten Müllsäcke können am Bürgerhaus in Pinnow oder an den Straßenrändern abgestellt werden, dort werden unsere Gemeindearbeiter diese einsammeln.
Die übliche Reinigung des Uferbereichs am Goderner Strand vom Herbstlaub kann in der gewohnten Form nicht erfolgen. Das Befüllen der Radladerschaufel ist in einer größeren Gruppe unter Einhaltung der Abstandsregeln nicht praktikabel. Sofern Laub am Strand zusammengetragen wird, diesen bitte in einzelnen Haufen liegenlassen.
Die Haufen werden später durch die Gemeindearbeiter mit der entsprechenden Technik aufgenommen.
Aus gleichen Gründen erfolgt die gemeinsame Erneuerung des Beachvolleyballfeldes nicht im Rahmen des Frühjahrsputz. Hierzu wird separat aufgerufen, wenn es die Corona-Situation wieder erlaubt.
Wir freuen uns, wenn auch wieder an der Verbindungsstraße zwischen Godern und Pinnow sowie den Straßen Richtung B321 (Am Stall, Pflaumenallee, Am See) Müll gesammelt wird.
Herzlichen Dank allen Helfern am Sonnabend und denen, die auch außerhalb des Frühjahrsputz für eine schöne und lebenswerte Gemeinde sorgen.
Hinweis: Es gelten die Kontaktbeschränkungen entsprechend §1 Corona-LVO M-V, d.h. auch beim Frühjahrsputz dürfen nur Angehörige des gleichen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes, maximal jedoch fünf Personen zusammen aktiv sein.