Die Gemeindevertretung Pinnow hat in ihrer Sitzung am 19.04.2021 beschlossen, dass die Bürgermeisterwahl am 30.05.2021 ausschließlich als Briefwahl stattfindet.
Zum Hintergrund:
Mit Beschluss 552/21 hat die Gemeindevertretung Pinnow als Wahltag für die Bürgermeisterwahl Sonntag, den 30.05.2021 bestimmt.
Gemäß § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Vorbereitung der Landtagswahl 2021 und von Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern während der SARS-CoV-2-Pandemie vom 05.03.2021 hat die Gemeindevertretung den Wahltag um mindestens zwei Wochen zu verschieben, wenn im Wahlgebiet am 41. Tag vor einer kommunalen Wahl ein 7-Tages-Inzidenzwert von mindestens 100 festgestellt wird und die Verschiebung in dem, von § 45 Abs. 3 LKWG M-V vorgegebenen Zeitrahmen möglich ist. Eine Verschiebung ist nicht möglich, da der Zeitrahmen von 5 Monaten ausgeschöpft ist. Somit findet bei einem Inzidenzwert von mindestens 100 und unter 200 § 4 Abs. 3 der Verordnung Anwendung, wonach die Gemeindevertretung die Entscheidung treffen kann, dass die anstehende Kommunalwahl ausschließlich als Briefwahl stattfindet. Liegt der Inzidenzwert über 200 trifft die Wahlleitung die Feststellung, dass die Bürgermeisterwahl ausschließlich als Briefwahl erfolgt.
Da die Inzidenzzahl über 100 und unter 200 liegt und die konkreten örtlichen Verhältnisse die Einhaltung der besonderen Hygieneanforderungen nicht zulassen, hat die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Durchführung der Bürgermeisterwahl als ausschließliche Briefwahl getroffen.