Information über die Kostenentlastung für die angeschlossenen Fernwärmekunden in den Baugebieten I und III

Der Bund übernimmt bekanntlich die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme. Damit entlastet er Gas- und Fernwärmekunden spürbar, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken. Dies hat auch Auswirkungen für die Fernwärmeabnehmer in den Pinnower Baugebieten I und III.

Um für Sie sofort eine Entlastung in dieser schwierigen Zeit hoher Energiepreise und hoher Inflation sicherzustellen, wird im Monat Dezember ein Entlastungsbeitrag als Gutschrift auf Ihr Konto überwiesen. Dieser Entlastungsbetrag entspricht dem Betrag der im September 2022 an das Wärmeversorgungsunternehmen geleisteten monatlichen Abschlagszahlung zuzüglich 20 Prozent.

Für Kunden, die nicht zwölf Abschlagszahlungen innerhalb eines jährlichen Abschlagszeitraumes tätigen, wird ein monatlicher Durchschnitt gebildet. Da in einigen Fällen nur 10 oder 11 Abschläge im Abrechnungsjahr gezahlt werden, wird der Septemberabschlag entsprechend reduziert.

Somit greift für die Fernwärmeabnehmer eine sofortige finanzielle Entlastung im Dezember und damit noch in diesem Jahr 2022.

Achtung! Der reguläre Dezemberabschlag für Fernwärme ist trotzdem zu zahlen bzw. wird wie gewohnt abgebucht. Bei der nächsten Jahresabrechnung für Fernwärme wird der so genannte Entlastungsbetrag separat ausgewiesen.  

Damit die Soforthilfe erfolgreich umgesetzt werden kann, ist der Eigenbetrieb Fernwärme Pinnow gesetzlich verpflichtet, kundenbezogene Daten an einen Beauftragten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz weiterzugeben.

Dies betrifft folgende Daten:

• E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
• Postanschrift
• Abschlagszahlung für September und
• Liefermenge des Jahres 2021 oder des letzten Abrechnungszeitraums

Ausführliche Informationen unter https://www.amt-crivitz.de/wirtschaft-und-arbeit/eigenbetrieb-fernwaermeversorgung-pinnow/

Quelle: Eigenbetrieb Fernwärmeversorgung Pinnow