Aufgrund der gesetzlichen Regelungen muss die Gemeinde neben dem Hauptausschuss einen Ausschuss für Finanzen bilden. Die Gemeinde Pinnow hat von der kommunalverfassungsrechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, dass der Hauptausschuss auch die Aufgaben des Finanzausschusses wahrnimmt.

Die Gemeindevertretung kann weitere Ausschüsse bilden, die keine Entscheidungen treffen, sondern beratend tätig werden. Diese Ausschüsse dienen der Willensbildung der Gemeindevertretung auf speziellen Gebieten.  Sie können Sachverständige und Einwohner, die von dem Gegenstand der Beratung betroffen sind, anhören.

Die Besetzung dieser Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

Folgende beratende Ausschüsse wurden durch die Gemeindevertretung gebildet:

  • Ausschuss für Bau-, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten
  • Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur
  • Zukunftsausschuss Pinnow 2050

Aufgaben und Zusammensetzung der gebildeten Ausschüsse regelt die Hauptsatzung der Gemeinde. Es gelten dieselben Mitwirkungsverbote wie bei der Gemeindevertretung.

Dem Haupt- und Finanzausschuss gehören neben dem Bürgermeister vier Gemeindevertreter an.

Dem Haupt- und Finanzausschuss obliegen die Aufgaben gem. § 35 Abs. 2 und § 36 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V und § 5 der Hauptsatzung.

Die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sind nichtöffentlich.

Zusammensetzung des Hauptausschusses
Hauptsatzung
Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpoppern

Zusammensetzung: vier Gemeindevertreter und drei sachkundige Einwohner

Aufgabenbereich:

  • Bauleitplanung, Hoch- und Straßenbauangelegenheiten, Bau- und Wohnungswesen,
  • Dorfgestaltung und ländlicher Wegebau,
  • Angelegenheiten des Trägers der Straßenbaulast,
  • Aufgaben des Umwelt- und Naturschutzes,
  • Allgemeine Ordnungsangelegenheiten,
  • Angelegenheiten des Gemeindebauhofes und der Feuerwehr

Die Sitzungen des Ausschusses sind grundsätzlich öffentlich. § 4 (2) der Hauptsatzung für die Nichtöffentlichkeit gilt entsprechend.

Zusammensetzung
Hauptsatzung
Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpoppern

Zusammensetzung: vier Gemeindevertreter und drei sachkundige Einwohner

Aufgabenbereich:

Allgemeine Aufgaben des Sozialwesens,
Angelegenheiten für Senioren und Behinderte,
Pflege der Zusammenarbeit mit Vereinen und Interessensgruppen,
Allgemeine Kinder- und Jugendangelegenheiten, 
Kulturpflege- und Kulturentwicklungsangelegenheiten, 
Denkmalpflegeangelegenheiten, 
Sport- und Kulturveranstaltungen gemeindlichen Charakters, 
Kommunale partnerschaftliche Angelegenheiten 

Die Sitzungen des Ausschusses sind grundsätzlich öffentlich. § 4 (2) der Hauptsatzung für die Nichtöffentlichkeit gilt entsprechend.

Zusammensetzung
Hauptsatzung
Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpoppern

Zusammensetzung: sechs Gemeindevertreter und fünf sachkundige Einwohner

Aufgabenbereich:

  • Wirtschaftliche Entwicklung
  • Schutz natürlicher Grundlagen
  • Energetisches Dorf
  • Flugplatz
  • Attraktivität/Lebensqualität des Dorfes
  • Tourismus

Die Sitzungen des Ausschusses sind grundsätzlich öffentlich. § 4 (2) der Hauptsatzung für die Nichtöffentlichkeit gilt entsprechend.

Zusammensetzung
Hauptsatzung
Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpoppern