Die Ersterwähnung von Godern geht auf das Jahr 1326 zurück. Zu dieser Zeit hieß das Dorf Gudeware. Hier finden Sie die Ersterwähnungsurkunde im originalen Wortlauf und die sinngemäße Überstetzung dieser Urkunde.

Inhalt Sinngemäß

Der Knappe Bolte Hasenkop schuldet den Geschwistern Henning, Viecken und Hannes, genannt die Stralendofer, 20 Lübsche Pfennige. Zur Begleichung dieser Schuld überlässt er ihnen seine anderthalb Höfe in Godern, damals Gudeware, mit allem Einkommen bis zur Tilgung der Schuld.
Diese Überlassung können Engelbrecht van Althaus, Ghert Gezenitze, Gumprecht van Redinchstorpe und Marquard Gusteuel bezeugen. Außerdem bestätigt er die Richtigkeit mit seinem Siegel.

Gegeben im Jahre tausend und dreihundert Jahre und sechsundzwanzig Jahre, 1326.