Die Rechtstellung des Bürgermeisters regelt die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Danach sind
- die Gemeindevertretung
- und der Bürgermeister
die Organe der Gemeinde Pinnow.
Der Bürgermeister wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl durch die Bürgerinnen und Bürger gewählt. Er ist ehrenamtlich tätig. Seine Amtszeit entspricht die der Gemeindevertretung.
Der Bürgermeister ist gesetzlicher Vertreter der Gemeinde. Er ist zugleich Vorsitzender der Gemeindevertretung und Dienstvorgesetzter der Gemeindebediensteten. Er entscheidet in eigener Zuständigkeit alle Angelegenheiten, die nicht von der Gemeindevertretung oder dem Hauptausschuss wahrgenommen werden. Die Zuständigkeiten regelt die Hauptsatzung der Gemeinde. Der Bürgermeister muss die Gemeindevertretung über alle wichtigen Angelegenheiten informieren.
Der Bürgermeister hat die Pflicht Gemeindevertretungsbeschlüssen, die gegen das geltende Recht verstoßen, zu widersprechen. Gemeindevertreterbeschlüsse, die das Wohl der Gemeinde gefährden, kann er widersprechen.
Die Bürgerinnen und Bürger haben in einer notwendig gewordenen Neuwahl am 30. Mai 2021 Herrn Günter Tiroux zum Bürgermeister gewählt.
Die Gemeindevertretung wählt einen 1. und einen 2. Stellvertreter des Bürgermeisters, die den Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung vertreten. 1. Stellvertreter ist Klaus-Michael Glaser und 2. Stellvertreter ist Stephan Dann.


