Die Gemeindevertretung ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Gemeinde. Sie ist für alle wichtigen Angelegenheiten zuständig und überwacht die Durchführung ihrer Entscheidungen soweit nicht durch Gesetz, Hauptsatzung oder Beschluss der Gemeindevertretung eine Übertragung auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister stattgefunden hat.
Die letzte Wahl der Mitglieder der Gemeindevertretung fand am 26. Mai 2019 statt. In der aktuellen 7. Wahlperiode (2019-2024) wurden insgesamt 12 Vertreter aus Parteien und Wählergruppen sowie der Bürgermeister in die Gemeindevertretung gewählt.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung üben ihr Mandat ehrenamtlich und im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung aus. Sie sind weder an Aufträge und noch an Verpflichtungen gebunden. Sie haben das Recht in der Gemeindevertretung und den Ausschüssen denen sie angehören, Anträge zu stellen und sich zu Fraktionen zusammenzuschließen. Zur Teilnahme an den Gremiensitzungen und zur Mitarbeit sind sie verpflichtet, sofern sie daran nicht aus wichtigem Grund gehindert sind.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Tatsachen, die offenkundig sind oder auf Grund ihrer Bedeutung keiner Geheimhaltung unterliegen, fallen nicht unter diese Verschwiegenheitspflicht. Die Gemeindevertretung tagt in der Regel im Bürgerhaus Pinnow.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung dürfen in bestimmten Fällen, die die Kommunalverfassung regeln, weder beratend noch entscheidend mitwirken oder sonst tätig werden (Mitwirkungsverbot).
Die Sitzungen sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann nur ausgeschlossen werden, sofern überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern. Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen:
- einzelne Personalangelegenheiten, außer Wahlen und Abberufungen
- Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelner
- Grundstücksgeschäfte
- Vergabe von Aufträgen.
Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall, sofern rechtliche Gründe nicht entgegenstehen, Angelegenheiten der Ziffern 1-4 in öffentlicher Sitzung behandeln.
Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzungen werden im Internetauftritt des Amtes öffentlich bekannt gemacht.
Die Mitgliedern der Gemeindevertretung haben sich zur Durchsetzung ihrer gemeinsamen politischen Interessen und Ziele in drei Fraktionen zusammengeschlossen.
Zusammensetzung der Gemeindevertretung
Fraktionen in der Gemeindevertretung
Sitzungskalender
Kommunalverfassung M-V
Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow
Geschäftsordnung der Gemeindevertretung